Was ist Anlagegold: Goldmünzen mit einem Feinheitsgrad von mindestens 900 zu 1000 Teilen, welche nach dem Jahr 1800 hergestellt bzw. herausgegeben wurden und ein gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland sind oder waren. Sie dürfen in der Regel „nur“ zu einem Preis von nicht mehr als 180 Prozent des Wertes ihres Goldgehaltes verkauft werden.
Laut EU-Richtlinie 98/80/EG1 muss Anlagegold folgende Kriterien erfüllen:
- Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel.
- Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.